HEGEWALD 2017

Ausschreibung zur
84. Internationalen Hegewald-Zuchtprüfung
Straubing vom 27. bis 30. September 2017

Veranstalter           Verein Deutsch-Drahthaar e.V.  -VDD –

Durchführung         VDD Gruppe Südbayern

Schirmherr             Helmut Brunner
Bayerischer Staatsminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Prüfungsleiter         Frieder Meidert
Taubmoos 1
83564 Soyen
Tel: 0162-6797512

Stv. Prüfungsleiter    Fritz Blüml                         Josef Moll
Siemensstr. 44                    Eschlbach  29
94315 Straubing                  94339  Leiblfing
Tel: 09421-63456                Tel: 0151-29256724
0172-8512584

Suchenzentrale       Joseph-von-Fraunhofer-Halle
Am Hagen 75
94315  Straubing
Tel : 0172-8200891
E-Mail:  vdd@ra-rz.de

Hegewaldkonto       Bank    Sparkasse  Deggendorf
IBAN    DE94 7415 0000 0420 3758 59
BIC    BYLADEM1DEG

Hilfe für Zimmervermittlung       Amt für Tourismus und Stadtwerbung
Tel:  09421-94460175
E-Mail: tourismus@sr.de

Prüfungsordnung VZPO Stand 2011, Hasenspur ist Pflichtfach. Die Rangfolge wird eingeteilt in: Hegewald (HW) bestanden, HW-Kriterien nicht erfüllt. HZP bestanden und nicht bestanden. Innerhalb der Hegewaldwertung errechnet sich die Rangfolge aus den Arbeitspunkten gemäß VZPO zuzüglich der Hälfte der für Form und Haarwert erlangten Punkte. Bei Punktgleichheit in der Hege-waldwertung erfolgt die Rangierung nach Leistungspunkten,, Laut, Alter, außerhalb der Hegewaldwertung nach Laut, Alter. Hierbei wird nur der auf der „Hegewald“ bestätigte Laut gewertet.

Ausschlussgrund    Die landesrechtlichen Vorschriften des Bayrischen Jagdgesetzes sind zu beachten.
Zulassungsbeschränkung    Es werden maximal 180 Hunde zur Prüfung zugelassen.

Zulassungsbedingungen

1.    Die Hunde müssen im Zuchtbuch des VDD oder in einem vom VDD und der FCI anerkannten ausländischen Zuchtbuch eingetragen sein.
2.    Sie müssen unverwechselbar gekennzeichnet und aus Gründen des Tierschutzes kupiert sein.
3.    Sie müssen am oder nach dem 01.10.2015 gewölft sein
4.
a) Eigentümer und Hundeführer müssen Mitglied im VDD sein.
b) Für die Nennung ist die Gruppe des Führers zuständig. Diese prüft die Erfüllung der
Zulassungsbedingungen. Bei Vorliegen zwingender Gründe kann der Hegewaldtest in
gegenseitigem Einvernehmen auch bei einer anderen Gruppe absolviert werden.
5.    Vorleistungen – Mindestanforderungen
a)    VJP Mindestpunktzahl 65; in den Fächern Hasenspur, Nasengebrauch und Suche mindestens das Prädikat “sehr gut” (9-11 Pkt.). Diese Bedingungen müssen auf einer VJP erbracht sein.
b)    Die Hunde müssen im Rahmen eines Wasserübungstages der nennenden Gruppe erfolgreich auf Schußfestigkeit am Wasser, beim Verlorensuchen im deckungsreichen Gewässer und beim Stöbern mit Ente im deckungsreichen Gewässer getestet sein (Hegewaldtest). Ausnahmen bedürfen der Entscheidung des geschäftsführenden Vorstandes.
c)    Form- und Haarwert : mindestens “gut/gut”, mit deutlichem Bart.
d)    HD-frei und OCD-frei gemäß Art. 25,1 der VDD-Zuchtordnung.
e)    Die Voraussetzungen für die Zuchttauglichkeit müssen im Sinne der aktuellen Zuchtordnung des VDD gegeben sein.
f)    Hunde unter 15 Monate erhalten eine vorläufige Form- und Haarbewertung. Die endgültige kann nach Erreichen des    Mindestalters auf einer Zuchtschau festgestellt werden.
6.    Meldungen für Hunde aus dem Ausland außer USA, Canada und den assoz. Gruppen
a)    Die Hunde werden über den heimischen Verein an den Hauptzuchtwart gemeldet
b)    ihr Führer darf nicht in Deutschland wohnhaft sein
c)    sie benötigen einen VJP-Nachweis oder den Nachweis einer gleichwertigen Prüfung
d)    sie müssen im Wasser getestet sein auf: 1. Schussfest; 2. Verlorensuchen; 3. Stöbern mit Ente
e)    sie müssen kupiert sein
f)    sie müssen unverwechselbar gekennzeichnet sein ( Täto; Chip )
g)    sie müssen den Härtenachweis oder eine Bestätigung der Raubwildschärfe haben
h)    sie müssen HD-frei sowie OCD-frei und frei von zuchtausschließenden Mängeln sein
i)    die Elterntiere müssen HD-frei und frei von zuchtausschließenden Mängeln sein

7.    Nennungsschluss mit Abgabe der gesammelten, vollständigen Nennungsunterlagen

a)    für die DD-Gruppen ist Dienstag, der 15.08.2017 an das Zuchtbuchamt des VDD.

Herrn Rainer Kress, Alte Schulstraße 2, 79367 Weisweil

Sie müssen im Original das aktuelle, leserliche Formblatt Nr. 1 des JGHV (www.jghv.de) (Service Formblätter) und das Hegewaldanmeldeformular sowie als Kopien die aktuelle Ahnentafel, alle VJP und HZP Zeugnisse sowie Härtenachweis, HD- und OCD-Bescheini-gung enthalten. ED-Bescheinigung bei Vorliegen als zusätzliche Information.

b) für Hunde aus dem Ausland ist Samstag, der 29.07.2017,an den Hauptzuchtwart des VDD.

Herrn Sigurd Croneiß, Schrammlhof 3, 93164 Laaber

Bei den Terminen handelt es sich um Ausschlussfristen bis zu denen
alle Nennungsunterlagen vorliegen müssen. Nachnennungen sind nicht möglich!

8.    Nenngeld in Höhe von 150,00 € ist bis zum 17.08.2017 fällig und von den Gruppen gesam¬melt auf das Hegewaldkonto zu zahlen. Nenngeld ist Reuegeld.
9.    Bei der Anmeldung in Straubing sind im Original vorzulegen.

a)    Ahnentafel des Hundes
b)    Impfpass mit Nachweis einer gültigen Tollwutschutzimpfung bzw. für Hunde aus dem Aus-land der Nachweis entsprechender Voraussetzungen gemäß den Richtlinien der Europäi-schen Union
c)    HD-Bescheinigung / OCD-Bescheinigung
d)    Härtenachweis
e)    Bereits erworbenes AH Abzeichen
f)    Gültiger Jagdschein des Hundeführers nach § 3,4 a der VZPO

10.          Ein Versicherungsschutz seitens des Veranstalters besteht nicht! Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die von den Hundeführern bzw. ihren Hunden verursacht werden. Die Teil-nehmer haben ihre Hunde eigenverantwortlich durch eine (Jagd-)Haftpflicht-, Unfall- bzw. Tierlebensversicherung abzusichern.
11.    Schleppwild ist in einwandfreiem Zustand vom Hundeführer mitzubringen. Im Einzelfall kann Hundeführern Schleppwild (Fasan, Kaninchen) gestellt werden. Der Bedarf muss mit Abgabe der Nennung angemeldet werden.
12.    Flinte und Schrotmunition werden von der Suchenleitung im Feld und am Wasser gestellt. Am Wasser schießen nur von der Suchenleitung eingeteilte Personen.
13.    Die Gruppenumlage in Höhe von 2,00 Euro je Mitglied ist bis zum 26.05.2017 auf das Hege-waldkonto zu überweisen.
14.    Verbandsrichter sind von den Gruppen nach der Anhaltsformel (Mitgliederzahl / 100 + Hundenennungen / 1,5) / 2 bis zum 29.07.2017 an den Hauptzuchtwart des VDD zu melden.

Die Verbandsrichter sollen erfahren und körperlich in der Lage sein, den hohen Anforde¬rungen einer Hegewaldzuchtprüfung zu entsprechen. Für die Richternennung erhalten die Gruppen einen entsprechenden Auskunftsbogen. Die Meldung hat als Liste aller Richter mit voller Postanschrift und Richternummer sowie Mobilfunknummer zu erfolgen, aus der von hinten gestrichen wird, wenn weniger Richter als geplant eingesetzt werden können. Die Gruppen informieren die nicht berücksichtigten Verbandsrichter nach der Gruppenbildungssitzung am 27.08.2017.

Verein Deutsch-Drahthaar e.V.    VDD Gruppe Südbayern
Christoph Heimes              Frieder Meidert
1. Vorsitzender                  Prüfungsleiter